Ortsübliche Bekanntgabe
Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Stadt Böhlen für das Haushaltsjahr 2025
Böhlen, den 08. April 2025
Gemäß § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) liegt der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Böhlen für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit vom
09. April 2025 bis einschließlich 17. April 2025
zu den Dienstzeiten im Rathaus (Karl-Marx-Straße 5), Zimmer OG 2.11 zur Einsichtnahme aus.
Die Dienstzeiten sind:
Montag 8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr.
Des Weiteren kann der Entwurf auf der Homepage der Stadt Böhlen (www.stadt-boehlen.de) ab dem 09. April 2025 eingesehen werden.
Bei Einsichtnahme im Rathaus bitten wir um vorherige Terminvereinbarungen. Diese sind unter der Telefonnummer 034206-609-30 oder per Mail
(s.ober@stadt-boehlen.de) möglich.
Einwohner und Abgabenpflichtige können bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung (bis einschließlich 30. April 2025) Einwendungen gegen diesen Entwurf erheben.
Dietmar Berndt
Bürgermeister
BITTE BEACHTEN SIE: Der Auslegungszeitraum im Amtsblatt Nr. 4/ 2925 (Erscheinungsdatum 11.04.2025) stimmt nicht mehr. Es gilt der neue Auslegungszeitraum hier auf der Homepage und in den Schaukästen der Stadtverwaltung Böhlen.