Hausordnung

Vorwort

Das Zusammenleben vieler Menschen kommt ohne vernünftige Regeln nicht aus. Die Hausordnung soll zu einem geordneten Ablauf des Schulbetriebs und zu einem guten Schulklima beitragen. Dazu gehören Höflichkeit, gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme, Freundlichkeit sowie Disziplin. Diese Prinzipien schließen Gewalt, Mobbing und Fremdenfeindlichkeit aus.

Für uns gilt das Motto: Benimm dich so, dass es für alle leichter wird, das Beste aus sich zu machen, die Schulzeit optimal zu nutzen.

Bestehende Gesetze der Bundesrepublik und des Freistaates Sachsen bleiben unberührt.

1. Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für alle Schüler sowie die Beschäftigten und Besucher der Oberschule Böhlen. Sie gilt für alle zur Oberschule Böhlen gehörenden und genutzten Gebäude und Flächen.
Das Hausrecht besitzt der Schulleiter, in dessen Abwesenheit der Stellvertretende Schulleiter oder eine beauftragte Person. 


2. Regelung zum Schulbesuch 


2.1. Die Schüler sind gemäß SBO zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an den vom Schulleiter für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen verpflichtet. 


2.2. Schüler, die den Unterrichtsbeginn versäumen, warten bis zur nächstfolgenden Pause in den Freibereichen der Schule. Eventuelle Ausnahmeregelungen werden individuell mit dem Klassenlehrer in Abstimmung mit dem Fachlehrer geklärt. 


2.3. Die festgelegten Unterrichts- und Pausenzeiten sind einzuhalten.

2.4. Ist der Schüler durch Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen verhindert, den Unterricht zu besuchen, so ist die Schule am gleichen Tag bis 08:00 Uhr telefonisch, unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten bzw. durch einen Arzt erfolgt innerhalb von 3 Werktagen bei dem Klassenleiter. Der Schüler hat den versäumten Unterrichtsstoff sowie die Leistungsnachweise eigenverantwortlich zeitnah nachzuholen. 


3. Verhaltensregeln

3.1. Schulfremden ist der Aufenthalt auf dem Schulgrundstück und in den Gebäuden nicht erlaubt. Besucher melden sich im Sekretariat an. 


3.2. Die Weisungen der Schulleitung, der Lehrer und des technischen Personals sind zu befolgen. 


3.3. Die Schule ist verpflichtet die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses zu gewährleisten. Alle politischen und gesinnungsorientierten Text- und Bildwerbungen sind im gesamten Schulgelände, auf der Kleidung und auf persönlichen Gegenständen untersagt. 


3.4. Alle Schüler sind zur Einhaltung von Disziplin, Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit verpflichtet. Ordnung und Sicherheit sind durch alle Fachlehrer zu kontrollieren. 
Fahrräder sind auf dem Schulgelände zu schieben.

3.5. Waffen, Laserpointer, illegale Drogen, Alkohol, Tabakwaren, Feuerzeuge, E-Zigaretten und Streichhölzer sind verboten.

3.6. Gebäude, Einrichtungen, Lehr- und Lernmittel sind pfleglich zu behandeln. Schäden und Gefahren sind sofort einer Lehrkraft, dem Hausmeister oder im Sekretariat zu melden. Bei vorsätzlicher Beschädigung oder Verunreinigung sind die anfallenden Kosten durch den Verursacher zu ersetzen.

3.7. Das missbräuchliche Benutzen von feuertechnischen Anlagen (Außentreppen, Alarm- anlagen, Feuerlöscher u. a.) wird entsprechend gesetzlicher Regelung gesondert geahndet. 


3.8. Für persönliches Eigentum (abhanden gekommene Kleidungsstücke, Geld, Wertsachen usw.) übernimmt die Schule keine Haftung. Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben. 


3.9. Fehlt 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn der Lehrer im Unterricht, meldet dies der Klassensprecher oder ein Vertreter der Klasse im Sekretariat.

3.10. Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit einschließlich der Pausen ist nicht gestattet. In den Freistunden dürfen die Schüler ab Klasse 8 zum Zwecke der Eigenversorgung mit Einverständniserklärung der Eltern das Schulgelände verlassen. In den Hofpausen gehen alle Schüler auf den Schulhof, der Speiseraum wird nur von den Essenteilnehmern genutzt. Bei schlechtem Wetter (Lautsprecherdurchsage) bleiben alle Schüler im Schulhaus. In den kleinen Pausen darf das Zimmer nur in Ausnahmefällen verlassen werden, die Toiletten sind kein Aufenthaltsort.

3.11. Für das Rauchen gelten die Regelungen des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetzes. In der Schule und im Schulgelände ist das Rauchen verboten.

3.12. Alle Änderungen von Personalien sind durch den Schüler über den Klassenlehrer unverzüglich im Sekretariat schriftlich anzuzeigen. 


3.13. Veranstaltungen, die im Schulbereich durchgeführt werden, sind vom Schulleiter zu genehmigen. 


4. Organisation des Unterrichtes

4.1. Für einen erfolgreichen und störungsfreien Unterricht tragen alle Schüler und Lehrer gemeinsam Verantwortung. Das bedeutet u.a. dass alle Schüler zu Beginn des Unterrichtes ihre Lern- und Arbeitsmittel bereithalten und dem Unterrichtsgeschehen aufmerksam und aktiv folgen. 


4.2. Das Verhalten jedes Schülers muss überlegt und rücksichtsvoll sein, damit Gefährdungen anderer und Störungen des Unterrichtsablaufes vermieden werden. 


4.3. Die festgelegte Sitzordnung ist in allen Unterrichtsstunden einzuhalten. Der jeweilige Lehrer ist berechtigt Veränderungen vorzunehmen. 


4.4. Der Ordnungsdienst sorgt für saubere Tafeln und Ordnung im Klassenzimmer beim Verlassen des Raumes. Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle von den Schülern hochzustellen und die Fenster zu schließen.

4.5. Geräte zur Datenaufzeichnung bzw. –wiedergabe und andere, nicht zum Unterricht gehörende Gegenstände, z. B. Handys, sind im Schulhaus ausgeschaltet in der Tasche aufzubewahren. Anderenfalls können sie vom Lehrer vorübergehend eingezogen werden.

4.6. Das Einnehmen von Speisen und Getränken ist während des Unterrichts nicht gestattet, Ausnahmen erteilt der Lehrer.

4.7. Das Tragen einer Kopfbedeckung während des Unterrichtes ist nicht gestattet. 


5. Besondere Vorkommnisse

5.1. Besondere Vorkommnisse/Notfälle sind sofort der nächsten Lehrkraft oder dem technischen Personal zu melden. In anderen Fällen ist der Dienstweg über den Klassenlehrer einzuhalten. 


5.2. Unfälle auf dem Schulweg oder während des Schulbetriebes sind umgehend einer Lehrkraft oder im Sekretariat zu melden. Ein entsprechendes Unfallprotokoll ist zeitnah auszufüllen. 


5.3. Der Alarmplan für den Brand- und Katastrophenfall sowie die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. 


5.4. Unterrichtsausfälle, bedingt durch Havarien oder Alarm (Übungen ausgenommen), sind entsprechend schulorganisatorischer Maßnahmen nachzuarbeiten.

5.5. Bei Verstößen gegen die Hausordnung werden entsprechende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.

Die Hausordnung tritt am 23.02.2015 in Kraft.

Schulleiterin
Vorsitzende der Schulkonferenz

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